Kick Boxen Wettkampf

Kick Boxen Wettkampfregeln

Einleitung

Dieses Regelwerk soll dem sportlichen Wettkampf und Wettbewerb für alle Beteiligten,

Kämpfer, Betreuer, Kampfgerichte und Veranstalter von Leicht- und Vollkontakt-Turnieren und Meisterschaften in allen Einzelheiten als verbindliche Grundlage zur Ausübung eines fairen, ästhetisch vertretbaren sportlichen Wettkampfes dienen.

Es stammt ursprünglich aus den langjährigen Erfahrungen der USA und wurde 1975 in Zusammenarbeit mit Europa international überarbeitet. Im Februar ‘77 wurde es bei der Gründung der 1. Weltorganisation für Leicht- und Vollkontakt, der WAKO, von allen Mitgliedsländern akzeptiert. Es ist heute den neuesten Erkenntnissen und Erfahrungen auf internationaler Ebene angepasst und soll jeweils weiter ergänzt werden, sofern sich neue Einsichten ergeben.

Dieser moderne Kampfsport, der aus den Systemen des Karate, Taekwondo und Kung-Fu hervorgegangen ist, war eine bedeutende Weiter-Entwicklung traditioneller Stile und wird heute in den Disziplinen Semi-, Leicht- und Vollkontakt sowie Musikformen weltweit praktiziert.

Im Kickboxen wurden naturgemäß viele Erfahrungswerte aus dem Boxen übernommen:

Technik, Sicherheitsbestimmungen, Gewichtsklasseneinteilungen, etc.

Dieser moderne Wettkampf wird in vier Disziplinen betrieben, wobei größter Wert auf eine Anwendung von ausgewogenen Hand- und Fußtechniken gelegt wird.

Als besondere Kriterien gegenüber traditionellen Systemen ist die Schutzausrüstung zu werten.

Wettkämpfe mit Kontakt erfordern Sicherheitsmaßnahmen.

Aus diesem Grunde wurde im Semi-, Leicht- und Vollkontakt auch der Kopfschutz zur Pflicht gemacht.

Nach unseren Auffassungen setzt ein Kampfsport mit Kontakt eine hohe Verantwortung alle Beteiligten voraus. Der Schutz eines Kämpfers muss schon in der Prophylaxe so optimal sein, dass Verletzungen aller Art, besonders aber die für Leben und Gesundheit, vermieden oder wenigstens so weit wie möglich reduziert werden.

Möge dieses Regelwerk allen Beteiligten sportlich großartige und faire Kämpfe, eine vielseitige sportliche Betätigung, gesunden Kampfgeist, die Achtung vor dem Gegner, hohe Disziplin, viel Freude und den Schutz der Gesundheit ermöglichen.

Georg F. Brückner

Dieses Regelwerk für Semi-, Leicht- und Vollkontakt sowie der Formen ist den Wettkampfspezifischen internationalen Regeln angepasst, ohne die deutschen „ vorbildlichen“ Sicherheitsregeln aus dem Programm der Sportordnung zu nehmen. Möge dieses überarbeitete Regelwerk Vorbildcharakter für die internationalen Schutz- und Sicherheitsbestimmungen sein.

Leichtkontakt Bundestrainer der WAKO Peter Zaar

Kick-Boxen I. Allgemeines

  1. Alle Wettkämpfe der WCA Deutschland sind nach diesem Reglement durchzuführen und für jede Veranstaltung und deren Teilnehmer verbindlich

  2. Änderungen des Reglements sind von den Studios / Vereinen über einen vom Präsidium ausgewählten und festgesetzten Zeitraum zu Versuchszwecken möglich, müssen von diesem aber vorher genehmigt werden. Nach Ablauf der Testzeit ist ein Ergebnisprotokoll bei der Mitgliederversammlung abzugeben. Diese entscheidet dann endgültig über die Änderungen.

  3. Alle Mitglieder der Studios und Vereine der WCA-Deutschland sind verpflichtet diese Wettkampfbestimmung ihren Verantwortlichen und Kämpfern auszuhändigen und bei Bedarf zu erläutern.

  4. Veranstaltungen dürfen nur durch die WCA-Deutschland, Ihrer Studios und Vereine

durchgeführt werden.

Die Wettkampf – Disziplinen

1. Semikontakt:

Das ist der Wettkampf mit Punktewertungen, die sofort angezeigt werden. Es entspricht

vom sportlichen Gesichtspunkt dem olympischen Fechten. Die Angriffe dürfen nur mit

leichten, kontrollierten erlaubten Techniken ausgeführt werden.

2. Leichtkontakt:

Das ist der Wettkampf, in dem über die vorgegebene Zeitdistanz mit leichten akzentuierten

Kontakten, etwa wie im Sparring oder Übungskampf, durchgekämpft wird.

3. Vollkontakt:

Das ist der Wettkampf mit vollem Einsatz der erlaubten Techniken. Gewertet wird nach

Punkten, aber auch ein Sieg durch k.o. ist möglich. Vollkontaktkickboxen ist das Bekenntnis zur absolut höchsten Stufe eines sportlichen Zweikampfes mit Händen und Füßen.

§1 Veranstaltungen

1. Veranstaltungen der WCA Deutschland und der Studios / Vereinen sind

Verbandsveranstaltungen. Die WCA Deutschland bleibt auch in sportlicher Hinsicht

dann Veranstalter, wenn er die Ausrichtung und Durchführung einer Bundesveran-

staltung einem Studio/ Verein überträgt. Anders lautende Vereinbarungen müssen

schriftlich wiedergegeben werden.

2. Veranstaltungen können lokaler, regionaler, nationaler oder internationaler Art sein. Als

anerkannte Veranstaltungen gelten solche, die unter Aufsicht des Verbandes stattfinden.

3. Lokale und regionale Veranstaltungen sind solche, an denen Mitglieder von zwei oder

mehr Studios / Vereinen teilnehmen. Zum Beispiel Stadt-, Kreis-, Bezirksmeister-

schaften.

4. Nationale Veranstaltungen sind solche, bei denen Teilnehmer aus verschiedenen

Studios/ Vereinen teilnehmen. Zum Beispiel Deutsche Meisterschaften,

Mannschaftsmeisterschaften, Vergleichskämpfe zwischen Studios / Vereinen.

5. Internationale Veranstaltungen sind solche, an denen auch Teilnehmer aus dem

Ausland teilnehmen dürfen. Zum Beispiel Internationale Deutsche Meisterschaft,

Ländervergleichskämpfe, Welt- und Europameisterschaften.

6. Sämtliche Veranstaltungen bedürfen der Anmeldung und Genehmigung des

Bundestrainers oder der WCA-Deutschland.

8. Diese Regelung gilt auch für Auslandsstarts von Kämpfern und den Einsatz von

Kampfrichtern.

9. Die Genehmigung von Veranstaltungen ist bei dem Bundestrainer oder der

WCA-Deutschland spätestens 8 Wochen vorher oder bereits bei der Planung zu

beantragen.

10. Die Nichteinhaltung der Punkte 6, 7 und 8 hat eine Ordnungsstrafe der

WCA –Deutschland zur Folge.

§ 2 Ausschreibungen

1. Jeder Wettbewerb muss mittels einer Ausschreibung mindestens vier Wochen vorher

schriftlich angekündigt werden, damit sich die Teilnehmer darauf rechtzeitig einstellen

und vorbereiten können.

2. Die Ausschreibungen müssen enthalten:

a) Art des Wettkampfes

b) Ort und Zeitpunkt

c) Veranstalter und Turnierleitung

d) Angaben der Gewichts- und Kampfklassen

e) Teilnahmeberechtigung) Teilnahmeberechtigung

f) Wiegetermine (eine Vorwiegezeit von mindestens 1 Stunde muss hierbei gegeben

sein)und Passkontrolle

g) Zeitplan der Veranstaltung

h) Startgebühren und Eintrittspreise

i) Meldeschluss und Meldestelle

j) gegebenenfalls Unterkunftsmöglichkeiten

k) Haftung

l) Beschreibung des Anreiseweges

m) Information zur Meldung der Kampfrichter

3. Der Jahresplan ermöglicht eine langfristige Vorbereitung.

§ 3 Meisterschaften

1. Meisterschaften müssen jährlich auf allen Ebenen durchgeführt werden.

2. Die Teilnahmeberechtigung für Europa- und Weltmeisterschaften setzt die deutsche

Staatsbürgerschaft voraus. Für Deutschland teilnehmen kann auch, wer bereits fünf und

mehr Jahre in Deutschland lebt.

3. Bei Bundesturnieren und international offenen Meisterschaften können auch Ausländer

und Staatenlose teilnehmen, wenn sie einem WCA-Verband angeschlossen sind. An

der deutschen Meisterschaft dürfen nur Kämpfer teilnehmen, die eine deutsche

Staatsbürgerschaft besitzen oder bereits fünf Jahre in Deutschland leben.

4. Bei allen Meisterschaftsveranstaltungen dürfen gleichzeitig am gleichen Ort und im

Umkreis von 100 km (innerhalb einer Schule / Vereins) keine weiteren Veranstaltungen

stattfinden. Veranstaltungen auf anderer Ebene dürfen nicht am gleichen Tag

stattfinden.

5. Die Nichteinhaltung von Punkt 4 hat eine Ordnungsstrafe der WCA-Deutschland zur

Folge.

6. Meistertitel können ohne Kampf nicht vergeben werden. Ein Freilos wird als Kampf

gewertet.

7. Bei Meisterschaften werden zwei dritte Plätze vergeben. Ausgenommen hier von sind

Turniere die nicht im k.o. – System (z.B. Ranglistenturniere) ausgekämpft werden.

8. Bei Semi- und Leichtkontakt-Kämpfen hat in jedem Fall ein Sanitätsteam oder Arzt

anwesend zu sein. Ohne die Anwesenheit eines Sanitätsteams oder Arztes darf kein

Kampf stattfinden. Im Vollkontakt ist die Anwesenheit eines Arztes vorgeschrieben.

9. Während der Abwesenheit des Sanitätsteams / Arztes ist der Wettbewerb solange zu

unterbrechen, bis das Sanitätsteam / der Arzt wieder anwesend ist.

§ 4 Teilnahme an Wettkämpfen

1. Startberechtigt ist jeder Kämpfer, der einen gültigen Sportpass mit sportärztlichem Attest

des Jahres, in dem der Wettkampf stattfindet, besitzt und die erforderliche Befähigung

für den Wettkampf im Kickboxsport nachweist.

Diese ist als nachgewiesen anzusehen:

a) durch eine regelmäßige, sechsmonatige Grundausbildung in einem Verein, gerechnet

vom Tage der Anmeldung mit bestandener gelb Gurt Prüfung.

b) besonders befähigte Kämpfer können nach einer Grundausbildung von mindestens drei

Monaten die Startberechtigung erhalten ( gelb Gurt).

2. Sportler, die ein besonders hohes Maß einer Gefährdung der eigenen Sicherheit durch

gesundheitliche Beeinträchtigungen haben und eine Gefährdung der Sicherheit Ihrer

Gegner aufweisen, sowie die Träger von Brillen, und Taubstumme dürfen nicht als

Kämpfer und Ringrichter beteiligt sein. Ausschlaggebend ist in jedem Fall die ärztliche

Bescheinigung der Sportfähigkeit. Das tragen weicher Haftschalen ist erlaubt.

3. Wer die geforderten technischen und sportlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann

vom Wettkampf ausgeschlossen werden. Ebenso Sportler, die das Regelwerk der WCA

Deutschland nicht kennen.

4. Die geforderte Befähigung beinhaltet ebenfalls das sportliche und faire disziplinierte

Verhalten der Kämpfer.

5. Grob unsportliches Verhalten führt automatisch zur Disqualifikation bzw. zu einer

Zeitsperre oder gegebenenfalls sogar zum Ausschluss aus dem Verband.

6. Jeder Kämpfer hat sich persönlich bzw. über seinen Verein formgerecht und pünktlich

anzumelden.

7. Jeder Kämpfer hat in der vorgeschriebenen, sauberen Kampfkleidung anzutreten.

8. Wer zum Wiegetermin nicht antritt, scheidet aus.

9. Die Fußnägel müssen kurz geschnitten sein.

10. Die Schutzausrüstung muss von der WCA-Deutschland zugelassen sein.

11. Die Studio / Vereinsleiter versichern mit der Anmeldung, dass ihnen für alle Kämpfer

unter 18 Jahren eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur

Turnierteilnahme vorliegt.

11. Die Studio / Vereinsleiter versichern mit der Anmeldung, dass ihnen für alle Kämpfer

unter 18 Jahren eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur

Turnierteilnahme vorliegt.

12. Jeder Sportler hat einen Kopf K.o., den er im Training oder in einer anderen Sportart

erlitten hat, ohne Aufforderung vor dem Turnier bei der Turnierleitung zu melden.

Hierbei ist das Datum des Kopf - K.o.’s anzugeben. Meldet er dies nicht, so ist der

Veranstalter von jeglicher Haftung entbunden.

Allgemeine Wettkampfregeln

§1. Wettkampfsprache

Als Wettkampfsprache dient die Landessprache. Die englische Sprache bei internationalen Turnieren.

§2. Ärztliche Untersuchung

Die Sport- und Wettkampftauglichkeit ist jährlich durch den Sportarzt zu überprüfen

und erneut zu bestätigen. Die Jahresuntersuchung muss zum Jahresbeginn erfolgen

und im Sportpass eingetragen oder diesem beigefügt sein.

Ohne diese Untersuchung dürfen keine Wettkämpfe durchgeführt werden.

§3. Schutzausrüstung

Ein Kickboxkampf darf nur ausgetragen werden, wenn die Kämpfer eine komplette

Schutzausrüstung tragen. Die Schutzausrüstung muss hygienisch, von der WCA Deutschland zugelassen und im wettkampftauglichen Zustand sein. Informationen erteilt die zuständige Landes- oder die Bundesgeschäftsstelle.

Zur Schutzausrüstung gehören:

1. Kopfschutz

Der Kopfschutz muss Augenbrauen, Stirn, Schläfen, Schädeldecke, Kopfseiten und

Hinterkopf größtmöglichen Schutz bieten. Kopfschutz mit Jochbeinschutz ist erlaubt. Er

darf die Sicht nicht behindern und muss einwandfreies Hören garantieren. Er muss

einwandfrei sitzen und darf nicht verrutschen. Er darf keine Schnallen und Ösen

aufweisen. Er soll hygienisch sein. Er muss Wärmestaus vermeiden.

2. Wettkampfhandschuhe

Die Kampfhandschuhe müssen den Richtlinien der WCA-Deutschland entsprechen

und in der Liste „Geprüfte Sicherheit“ aufgelistet sein. Wenn die Handschuhe vom

Veranstalter gestellt werden, müssen die Kämpfer die gleichen Handschuhe tragen.

2.1 Semikontakt

Im Semikontakt muss das Gewicht der Handschuhe für alle Kämpfer/Innen 10 Unzen

betragen. Passende Open-handsWettkampfhandschuhe von Top Ten sind erlaubt. Bei

Jugendlichen bis 145 cm darf das Gewicht der Handschuhe 8 Unzen betragen, wenn

diese Handschuhe vom Verband zugelassen sind.

2.2 Leichtkontakt / Vollkontakt

Das Gewicht der Handschuhe muss für alle Kämpfer/Innen 10 Unzen betragen.

3. Fußschutz

Der Fußschutz muss elastisch sein und eine gleichbleibende Schutzfunktion, die über die

gesamte Zeit der Benutzung unverändert bleibt, aufweisen. Er muss mit Ausnahme der

Sohle den gesamten Fuß bedecken und darf nicht verrutschen. Klettverschlüsse dürfen

sich wegen der Verletzungsgefahr nicht öffnen.

4. Schienbeinschutz

Ein Schienbeinschutz muss getragen werden. Er darf keine harten Einlagen aufweisen. Er

muss das Schienbein großflächig bedecken und von handelsüblicher Qualität sein.

5. Zahnschutz

Ein Zahnschutz ist ebenfalls Pflicht. Er muss von handelsüblicher Qualität sein. Sportler,

die für die Unterkieferzähne eine Zahnspange tragen, müssen einen doppelten

Zahnschutz, der ebenfalls die Unterkieferzähne schützt, tragen.

6. Tiefschutz

Die Kämpfer müssen einen Tiefschutz unter der Hose tragen. Kämpferinnen können

einen Tiefschutz tragen.

7. Brustschutz

Ein Brustschutz mit Hartschalen - der den Richtlinien der WCA Deutschland entspricht – muss von den Frauen getragen werden. Voraussetzung ist, dass eine Brust sichtbar vorhanden ist. Kopf-, Hand-, und Brustschutz müssen von der WCA - Deutschland zugelassen sein.

8. Sofern Handbandagen

benutzt werden, dürfen diese höchstens 2,5 m lang und 5 cm breit sein. Sie dürfen

mit einem Tapeband zum Festhalten versehen sein.

9. Die Sicherheitsausrüstung

ist vor jedem Kampf von den Seiten-Kampfrichtern (im Semikontakt) und vom

Kampf-, Ringrichter (im Leicht- und Vollkontakt) zu überprüfen.

10. Fehlt ein Bestandteil

der Schutzausrüstung, ist ein Kämpfer auf Bundesturnieren zu disqualifizieren. Bei

normalen oder Lokalen Turnieren hat der Kämpfer eine Minute Zeit die Ausrüstung zu

komplettieren. Bleibt die Ausrüstung danach unvollständig, ist der Kämpfer vom

Turnier auszuschließen.

§ 4 Richtlinien zum Turnierstart und den Gewichtsklassen

1. Haben sich in einer Gewichtsklasse zu Turnieren oder Meisterschaften nur 2

Kämpfer gemeldet, so muss ein Kampf stattfinden.

2. Beim Start von 3 Kämpfern erhält einer ein Freilos.

3. Ein Kämpfer darf nur in einer Gewichtsklasse gemeldet werden. Er darf nur in der

gemeldeten Klasse kämpfen.

4. Der Kämpfer darf nur in der seinem Gewicht entsprechenden Klasse oder maximal

eine Klasse höher starten, wenn in seiner Gewichtsklasse nur er gemeldet ist.

Bei Einzel-, Nachwuchs- und Freundschafts- kämpfen darf abweichend von den

offiziellen Gewichtsklassen gekämpft werden.

Der Gewichtsunterschied darf dann max. 3 kg betragen.

5. Die Kampfpaarungen eines Turniers werden durch Auslosung festgelegt und müssen

von der Turnierleitung eingehalten werden.

6. Der Sportpass ist vor jedem Kampf am Tisch der Wettkampffläche abzugeben und

nach dem Kampf von dort wieder abzuholen.

§ 5 Gewichtskontrolle

1. Zum Wiegen dürfen nur geeichte (Eichstufe 2) digitale Waagen mit gültigem

Eichsiegel verwendet werden. Diese sind vom Ausrichter zu stellen.

2. Wer das Gewicht für die gemeldete Klasse überschreitet bzw. nicht bis zum Schluss

der offiziellen Wiegezeit bringt, wird vom Wettkampf ausgeschlossen

3. Eine Vorwiegezeit von mindestens 1 Stunde muss gegeben sein.

4. Wiegen können nur offizielle Vertreter, die von den Bundestrainer oder

Hauptkampfrichter eingesetzt wurden.

5. Sportler sollten, wenn sie zum Wiegen erscheinen, Badesachen unter der

Sportkleidung tragen, um sich bei Gewichtsproblemen bis auf diese ausziehen zu

können.

§ 6 Schutzbestimmungen

1. Wenn ein Kämpfer ausgezählt ist, muss er vom Sanitätsdienst / Arzt untersucht

werden. Dieser hat über weitere ärztliche Folgemaßnahmen zu entscheiden. Die

ärztliche Betreuung hat den Zweck, Schädigungsfolgen abzuwenden und nicht die

Kampfunfähigkeit nachzuweisen.

2. Alle Kämpfer, die nach Kopftreffern ausgezählt werden (Kopf KO), unterliegen

automatisch einer Schutzsperre, gleichgültig ob die Kampfunfähigkeit durch reguläre

Treffer oder durch Regelwidrigkeiten entstanden ist.

3. Eine Schutzsperre erfolgt auch für einen Kämpfer nach einer Abbruchniederlage

infolge sportlicher Überlegenheit des Gegners, sofern folgende Voraussetzungen

gegeben sind:

a) Der ärztliche Untersuchungsbefund macht ein solche notwendig.

b) Wenn ein Kämpfer bei drei Turnieren hintereinander durch RSC unterliegt.

4. Die Zeitdauer der Schutzsperren wird wie folgt festgelegt:

a) Bei einem Kopf - K.o. oder 3 RSC - Niederlagen beträgt die Schutzsperre

mindestens 4 Wochen.

b) Bei 2 Kopf – K.o.’s innerhalb von 3 Monaten erfolgt eine Schutzsperre von einem

viertel Jahr.

c) Ein Kämpfer, der 3 aufeinanderfolgende Kopf – K.o.’s erlitten hat, erhält eine

Schutzsperre von 1 Jahr.

d) Alle Schutzsperren beginnen mit dem Tag der Niederlage.

Besonderer Hinweis:

Erhält ein Kämpfer im Vorbereitungstraining einen Kopf – K.o., so gelten die gleichen Schutzbestimmungen wie beim Wettkampf. Es darf kein Kämpfer gemeldet werden, der im Training 4 Wochen vor dem Kampf einen Kopf – K.o. erlitten hat.

Jeder Trainer ist verpflichtet, seinen Kämpfer sofort einer ärztlichen Untersuchung zuzuführen.

5. Schutzsperren müssen im Sportpass und im Wettkampfprotokoll vermerkt werden.

Die Sperre ist sofort nach dem K.o. vom Hauptkampfrichter, der diesen Kampf geleitet

hat, im Sportpass einzutragen und in der Wettkampfliste zu vermerken.

6. Der Kämpfer muss seine Sporttauglichkeit nach Ablauf der Schutzsperre durch ein

erneutes ärztliches Attest (geändert 19.04.2005) wieder bestätigen.

7. Alle im Sportbereich tätigen Offiziellen sind verpflichtet, jene Kämpfer zu melden, die mit

einer Schutzsperre belegt wurden oder wegen überstandener schwerer Krankheit oder

Unfällen aller Art nicht geeignet erscheinen, an Wettkämpfen teilzunehmen.

8. Erhält der Kämpfer im Kampf ein schweres Faul, und zeigt danach seine

Kampfbereitschaft, kann jedoch nach Auffassung des Haupt-Kampfrichters nicht sofort

ohne Einschränkung weiterkämpfen, kann ihm der Hauptkampfrichter eine Pause bis

zu einer Minute gewähren.

§ 7 Erlaubte Angriffsziele

1.Folgende Körperpartien dürfen mit den erlaubten Kampftechniken angegriffen werden:

  • Der Kopf oben, vorn und seitlich.

  • Der Oberkörper vorn und seitlich.

  • Die Füße nur zum Fegen (von innen und außen bis Knöchelhöhe).

  • Hinterkopf (nur Semikontakt)

§ 8 Nicht erlaubte Angriffsziele, verbotene Techniken und Verhaltensweisen

1. Angriffe gegen Hinterkopf (außer im Semikontakt) Genick, Kehlkopf, Unterleib,

Rücken, Beine und Gelenke.

2. Faustrückenschläge aus der Drehung und Würfe.

3. Dem Gegner den Rücken zudrehen, weglaufen, sich fallen lassen, zu tiefes Abducken

(unterhalb der eigenen Gürtellinie), offensichtliches Klammern, blinde Techniken und

Ringkampfaktionen.

4. Einen Gegner anzugreifen, der mit einem Bein zwischen die Ringseile gerät oder

einem anderen Körperteil außer den Füßen den Boden berührt.

5. Festhalten am Ringseil und dabei zu kicken oder zu schlagen, des Weiteren sich in

die Ringseile fallen zu lassen und dabei zu kicken oder zu schlagen.

6. Das Verlassen des Ringes / der Kampffläche.

7. Aktionen nach dem Kommando „Stopp“ oder nach Ankündigung der Runden enden.

8. Das Einfetten des Körpers oder Kopfschutzes ist nicht gestattet.

9. Sprechen der Kämpfer während des Kampfes und wiederholter Handgruß.

Kampfrichter / Kampfgericht

§1 Bekleidung der Kampfrichter

1. Alle Kampfrichter müssen folgendermaßen gekleidet sein:

Saubere schwarze Hose, weißes Hemd, Turnschuhe/sportliche Halbschuhe und dunkle

Fliege bzw. Krawatte.

2. Der Hauptkampfrichter darf in seiner Funktion keine Gegenstände tragen, die bei

den Kämpfern bei notwendigem Eingreifen zu Verletzungen führen können, wie z.B.

Brillen (außer im Semikontakt), Uhren, Gürtel mit großen Schnallen und dergleichen.

§ 2 Das Kampfgericht

Das Kampfgericht besteht aus:

a) Kampfrichterreferent

b) Kampfflächenleiter

c) Hauptkampfrichter / Ringrichter in der Mitte der Kampffläche / des Ringes

d) zwei oder vier Seitenkampfrichtern im Semikontakt

e) drei oder fünf Seitenkampfrichtern im Leicht- und Vollkontakt

Das erweiterte Kampfgericht besteht aus:

d) Zeitnehmer

e) Listenführer

f) Ringsprecher

g) Ringarzt bzw. das Sanitätsteam.

§3 Der Kampfrichterreferent

1. Der Kampfrichterreferent führt die Aufsicht an allen Wettkampfflächen und am Ring. Er

teilt den Kampfflächenleiter und Kampfrichter ein, überwacht soweit möglich das

Kampfgeschehen und kontrolliert die Bewertungen.

2. Er gibt notfalls Entscheidungshilfe. Ihm unterstehen ebenfalls Zeitnehmer und

Listenführer. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten, auch von Seiten der

Kampfrichter, Kämpfer und deren Betreuer.

3. Er ist verantwortlich für den gesamten Ablauf im Bezug auf die Kampfrichter.

4. Der Kampfrichterreferent hat bei Regelverstößen das Recht einzuschreiten und kann

Kampfrichter die den Anforderungen nicht entsprechen vom Turnier ausschließen.

5. Der Kampfrichterreferent hat das Recht, alle nicht am Kampf beteiligten Personen

oder den Anhang des Kämpfers aus dessen Ecke oder der Sportfläche des

Innenraumes zu verweisen. Wird seinen Anordnungen nicht unverzüglich Folge

geleistet, so kann er den betreffenden Kämpfer vom Kampf ausschließen, d.h. der

Kämpfer kann den Kampf wegen Nichtachtung der Sportordnung durch seinen Anhang

verlieren.

§ 4 Der Kampfflächenleiter

1. Der Kampfflächenleiter führt die Aufsicht auf der Wettkampffläche/ im Ring. Er teilt

den Hauptkampfrichter, die Seitenkampfrichter ein, überwacht das Kampfgeschehen

und kontrolliert die Bewertungen.

2. Er gibt notfalls Entscheidungshilfe. Ihm unterstehen ebenfalls Zeitnehmer und

Listenführer. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten, auch von Seiten der Kämpfer

und deren Betreuer.

3. Er ist verantwortlich für den gesamten Ablauf und hat die Resultatslisten

ordnungsgemäß und einwandfrei der Turnierleitung zu übergeben.

4. Der Kampfflächenleiter hat bei Regelverstößen das Recht einzuschreiten.

5. Die Tischbesetzungen sind vom Kampfflächenleiter vor Beginn der Kämpfe in ihre

Aufgaben einzuweisen.

§ 5 Der Hauptkampfrichter

Der Hauptkampfrichter ist absoluter Souverän auf der Kampffläche/im Ring, der fair und

gerecht, jedoch mit Verständnis für nicht absichtliche Verstöße die gültigen Regeln

interpretieren muss. Er muss dies durch eindeutiges, klares Verhalten mit deutlicher Sprache und Gestik zum Ausdruck bringen. Er ist für den Kampfverlauf und die Einhaltung der Regeln verantwortlich.

  • Er hat sich vor Kampfbeginn zu überzeugen, dass die Seitenkampfrichter und die

Zeitnehmer auf ihren Plätzen bereit sind.

  • Er hat sich zu überzeugen, dass die Kämpfer ordnungsgemäß mit sauberer Kleidung und der kompletten von der WCA-Deutschland zugelassenen Schutzausrüstung ausgerüstet sind.

  • Er hat zu kontrollieren, dass die Kämpfer keinen Schmuck tragen (nur im Leicht- und Vollkontakt).

  • Der Hauptkampfrichter hat das Recht, alle nicht am Kampf beteiligten Personen (bis

auf zwei Betreuer) oder den Anhang des Kämpfers aus dessen Ecke oder der

Sportfläche des Innenraumes zu verweisen. Wird seinen Anordnungen nicht

unverzüglich Folge geleistet, so kann er den betreffenden Kämpfer vom Kampf

ausschließen, d.h. Der Kämpfer kann den Kampf wegen Nichtachtung der

Sportordnung durch seinen Anhang

  • Der Hauptkampfrichter muss den Kampf mit der Aufforderung zum „shake Hands“

an beide Kämpfer eröffnen. Jeder weitere Handgruß während des Kampfes ist

wegen der hiermit verbundenen Gefahr verboten.

  • Seine Kommandos lauten allgemein „kämpft und Stopp“. Im Leicht- und Vollkontakt

zusätzlich „Break“. Im Falle, dass die Kämpfenden die Trennkommandos nicht

gehört haben und nicht sofort beachten, muss der Hauptkampfrichter dazwischen

gehen und jede weitere Kampfhandlung unterbinden oder die Kämpfer mit einem

Klaps auf die Schulter ermahnen, seine Kommandos zu respektieren.

  • Der Hauptkampfrichter ist verantwortlich, dass der Kampf nur dann geführt oder

weitergeführt wird, wenn die Kämpfer absolut kampffähig sind. Beim geringsten

Verdacht oder Anhaltspunkt einer verminderten Kampffähigkeit durch

Schlageinwirkung oder Verletzung muss der Kampf entweder unterbrochen oder

mit dem Anzählen begonnen werden. Hierzu zählt auch Konditionsschwäche.

  • Im Falle des Anzählens muss der andere Kämpfer sofort in die neutrale Ecke

geschickt werden. Erst wenn dieser sich dort befindet wird mit dem Anzählen

fortgefahren.

  • Im Falle einer Verletzung siehe § 9 Punkt 9.4. a bis h der Wett-Kampfregeln.

  • Ist die Verletzung durch einen Regelverstoß verursacht worden, so ist der

Verursacher zu disqualifizieren. Ebenso bei offensichtlichem zu hartem Kontakt

zum Kopf beim Semi- und Leichtkontakt.

  • Ist die Verletzung durch eigenes Verhalten entstanden, so ist der andere Kämpfer

zum Sieger zu erklären.

  • Im Falle einer Verletzung ist sofort der Sanitätsdienst/Arzt an die Kampffläche oder

den Ring zu holen um die Schwere festzustellen.

  • Das An und Auszählen geschieht im Sekunden-Rhythmus von eins bis zehn. Die

Zahl 10 bedeutet das Aus, d.h. der Kampf ist damit beendet. Während des

Anzählens kann der Betreuer den Kampf nicht durch Werfen des Handtuches

aufgeben. Dies ist erst möglich, wenn der Hauptkampfrichter den Kampf wieder

freigibt.

  • Wird der Kämpfer angezählt muss er bei 8 mit erhobenen Händen und lockerer

Bewegung seine Kampfbereitschaft anzeigen, ansonsten wird mit der Zahl 10 der

Kampf beendet.

  • Kommt während des Anzählens der Runden- oder Schlussgong, so ist in jedem Fall

über die Kampfzeit hinaus weiter zu zählen, um die Schwere eines Niederschlags

oder der Schlageinwirkung festzustellen.

  • Leicht- und Vollkontakt-Kämpfe soll der Hauptkampfrichter nur unterbrechen bei

Knockout, bei Regelverstößen, zu hartem Kontakt (nur im Leichtkontakt), bei

Verletzungen, oder wenn ein Kämpfer am Boden ist, die Kampffläche verlassen

wird, in den Ringseilen verwickelt ist, wenn die Sicherheitsausrüstung nicht in

Ordnung ist, oder wenn ein Kämpfer, der Coach oder der Ringarzt den Kampf

beenden will.

  • Der Hauptkampfrichter muss sich im Leicht- und Vollkontakt ständig nahe bei den

Kämpfern bewegen, um einer Entscheidung wenn nötig sofort durch persönliches

Eingreifen und Trennen Nachdruck zu verleihen.

  • Der Hauptkampfrichter muss im Semikontakt seine Wertung ebenfalls wie die

Seitenkampfrichter mit anzeigen. Er muss die Punktewertung deutlich zum

Ausdruck bringen und darauf achten, dass die Punkte am Kampfrichtertisch

registriert wurden.

  • Der Hauptkampfrichter muss darauf achten, dass der Kampf rechtzeitig

abgebrochen wird. Er muss darauf achten, dass nach einem Stopkommando, beim

Ende des Kampfes, bei Verlassen der Kampffläche oder Verwicklung in den Seilen

jede Kampfhandlung sofort gestoppt wird. Damit können unvorhergesehene Treffer

oder unzulässige Niederschläge und evtl. Verletzungen verhindert werden, die

sonst evtl..........

  • Der Hauptkampfrichter soll bei Regelverstößen in erster Linie ermahnen. Bei

groben Verstößen muss er verwarnen und dabei zu erkennen geben, dass weitere

Unsportlichkeiten in der Folge geahndet werden. Bei einer Ermahnung soll er

gleichzeitig mit den Fingern die

1., 2. Ermahnung deutlich machen.

Ein 3. Regelverstoß ist gleichzeitig ein Minuspunkt. Bei grob unsportlichen

Verhalten oder groben Regelverstößen kann er auch sofort einen Minuspunkt

aussprechen.

  • Regelverletzungen werden, je nach Schwere des Verstoßes, mit Ermahnungen,

Minuspunkten oder Disqualifikation geahndet. Minuspunkte sollten in der Regel nur

nach vorangehenden Ermahnungen ausgesprochen werden. Drei Minuspunkte

führen automatisch zur Disqualifikation.

Beispiel: Ermahnung - Ermahnung - Minuspunkt – Minuspunkt - Disqualifikation.

  • Ein Minuspunkt muss deutlich mit erhobenem Finger und einer folgenden

Halbkreisbewegung nach unten direkt vor dem Kämpfer klar zum Ausdruck

gebracht und ebenfalls auch jedem Punktrichter angezeigt werden. Außerdem ist

im Semikontakt darauf zu achten, dass dieser am Kampfrichtertisch auch in der

Bewertung berücksichtigt wird.

  • Beim erstmaligen absichtlichen Verlassen der Kampffläche ist sofort eine

Ermahnung auszusprechen.

Danach ist wie folgt zu verfahren:

Ermahnung – Minuspunkt (1. Verwarnung) - Minuspunkt (2. Verwarnung) -

Disqualifikation.

Die Ermahnungen für das Verlassen der Kampffläche sind gesondert von den

anderen Ermahnungen zu werten, jedoch nicht die Minuspunkte.

  • Wird ein Kämpfer durch eine Kampfhandlung aus dem Ring gekickt/gestoßen, so

muss der Hauptkampfrichter mit dem Anzählen beginnen. Kommt der betreffende

Kämpfer nicht sofort wieder in den Ring und signalisiert bei 8 mit erhobenen

Händen und lockerer Bewegung seine Kampfbereitschaft, so wird mit der Zahl 10

der Kampf beendet.

  • Erleidet ein Kämpfer beim Fall durch die Ringseile eine Verletzung, so soll der

Hauptkampfrichter entsprechend § 9 Punkt 9.4. a bis h der Wettkampfregeln

verfahren.

  • Der Hauptkampfrichter sammelt im Leicht- und Vollkontakt die Wertungszettel der

Punktrichter nach dem Ende des Kampfes ein und soll sich von deren Auffassung

über die Kampfbeurteilung ein Bild machen. Er soll auch feststellen, ob die von ihm

ausgesprochenen Minuspunkte in der Beurteilung berücksichtigt wurden. Stellt er

fest, dass Punktrichter den notwendigen Anforderungen einer gerechten

Beurteilung genügen, so muss er dem Kampfrichterreferent Mitteilung machen.

  • Falls Fehler beim Ausfüllen der Punktezettel festgestellt werden, darf nur der

ständige Punktrichter Änderungen vornehmen.

  • Der Hauptkampfrichter übergibt die Wertungsprotokolle nach seiner Einsicht dem

Kampfgericht, das die Ergebnisse überprüft und den Sieger ausruft.

  • Zur Siegerverkündung ruft der Hauptkampfrichter beide Kämpfer in die Mitte,

erfasst die ihm zugewandten Arme und hebt den Arm des Siegers Richtung

Publikum in die Höhe. Danach veranlasst er die Kämpfer, sich sportlich zu

verabschieden.

§ 6 Die Seitenkampfrichter

6.1 Im Semikontakt

1. Jeder Semikontaktkampf wird geleitet von einem Hauptkampfrichter und zwei oder

vier assistierenden Seitenkampfrichtern. Bei zwei assistierenden Seitenkampfrichtern

müssen sich diese auf der Kampffläche so mit den Kämpfern bewegen, dass sie das

Kampfgeschehen deutlich überblicken. Bei vier assistierenden Kampfrichtern müssen

diese in jeder Ecke auf einem Stuhl sitzend den Kampf bewerten.

2. Sie haben sich zu überzeugen, dass die Kämpfer ordnungsgemäß mit sauberer

Kleidung und der kompletten von der WCA-Deutschland zugelassenen

Schutzausrüstung ausgerüstet sind.

3. Sie haben zu kontrollieren, dass die Kämpfer keinen Schmuck tragen.

4. Bei Erkennen eines Treffers ist dieser sofort anzuzeigen und der Kampf durch den

Hauptkampfrichter mit dem Kommando „Stopp“ zu unterbrechen. Entweder hat der

Hauptkampfrichter Treffer selbst erkannt oder einer der Seitenkampfrichter, der eine

Wertung signalisiert.

5. Es sind jedoch zwei Kampfrichter nötig, die beide die gleiche Technik gesehen haben

müssen, um einen Wertung zu vergeben. Treffer werden anerkannt bei Stimmenmehr-

heit der Kampfrichter. Bei Bewertung der Technik wird diese durch den Hauptkampf-

richter bekannt gegeben. Gleichzeitige Treffer müssen für beide Kämpfer anerkannt und

nach den ausgeführten Techniken bewertet werden.

6. Sieht ein Kampfrichter einen Punkt, der andere jedoch zwei, so ist der Kampf zu

unterbrechen. Der Hauptkampfrichter hat die Seitenkampfrichter nach deren

Wertung zu befragen. Haben beide die gleiche Technik gesehen – einer jedoch zum

Kopf und der andere zum Körper – wird die niedrigere Wertung gegeben. Ebenso

verhält es sich z. B. bei einem Sprungkick.

Beispiel:

KR 1: keine Wertung

KR 2: 1 Punkt (Körpertreffer)

KR 3: 2 Punkte (Kopftreffer)

Es ist folgende Entscheidung zu treffen:

Die niedrigere Wertung löst die Mehrheitsentscheidung ab und der Kämpfer erhält die geringere Punktwertung.

7. Die Treffer sind auch vom Hauptkampfrichter anzuzeigen. Sollte nur ein Seitenrichter

einen Treffer anzeigen und der Hauptkampfrichter nicht, kann er keine Wertung

geben.

8. Der Hauptkampfrichter und die Seitenkampfrichter müssen unparteiisch und fair nach

bestem Wissen und Gewissen die Treffer der Kämpfer bewerten. Treffer sind sofort

und deutlich von allen anzuzeigen.

9. Der Kampf soll nur gestoppt werden bei erkennbaren Treffern zur evtl. Bewertung bzw.

beim Clinch oder bei Regelverstößen.

10. Den Seitenkampfrichtern ist jede Unterhaltung während eines Kampfes untersagt

6.2 Im Leicht- und Vollkontakt

1. Ein Kampf soll durch drei oder wenn möglich fünf Punktrichter bewertet werden.

Diese sitzen um den Ring/die Kampffläche bzw. am Kampfrichtertisch.

2. Die Punktrichter müssen unparteiisch und fair nach bestem Wissen und Gewissen

die Leistungen der Kämpfer beurteilen.

3. Ist eine große Besetzung nicht möglich, so muss mit drei Punktrichtern gewertet

werden. Die Punktrichter sitzen dann um den Ring/die Kampffläche.

4. Die Beurteilung darf nur auf den Punktezetteln des Verbandes erfolgen.

5. Die Ergebnisse ihrer Bewertung sind nach jeder Runde einzutragen. Verwarnungen

(Minuspunkte), Anzählen im Stand und nach Niederschlägen sind zu notieren.

6. Das Gesamtergebnis der Runden ist zu addieren.

7. Jede Runde ist durch jeden Punktrichter einzeln zu bewerten.

Die Bewertung einer Runde soll erfolgen:

Nach der Anzahl der tatsächlichen Treffer. Außerdem kann nach jeder Runde ein Hilfspunkt für die bessere Technik und Taktik vergeben werden, der sich nach folgenden Kriterien zusammensetzt:

a) Wirksamkeit der Angriffe

b) Kombinationsfähigkeit) Kombinationsfähigkeit

c) Sauberkeit des Kampfstils

d) Wirksamkeit der Verteidigung

e) Ausgeglichenheit von Hand- und Fußtechniken

f) Gesamteindruck der sportlichen Leistung

8. Jede Runde muss mit mechanischen Zählern einzeln bewertet werden. Am Ende

jeder Runde werden die Trefferpunkte in den Punktezettel eingetragen.

Am Ende des Kampfes werden die Trefferpunkte addiert. Sieger ist der Kämpfer

welcher am Ende die höhere Punktezahl hat.

9. Kriterien für Ermahnungen und Minuspunkte, welche nur dem Hauptkampfrichter

vorbehalten sind:

a) zu harter Kontakt (nur im Leichtkontakt)

b) unsauberer Kampfstil / unsaubere Techniken

c) ständiges Klammern

d) ständiges und wiederholtes Abducken

e) zu wenig Fuß- oder Handtechniken

f) unerlaubte Techniken

g) grobe Unsportlichkeit

h) Mattenflucht

10. Erhält ein Kämpfer einen Minuspunkt, so haben die Kampfrichter auf ihren

Punktezetteln 3 Trefferpunkte abzuziehen.

11. Jeder Nahkampf ist ohne Berücksichtigung von Einzeltreffern nach seinem

Gesamteindruck zu bewerten, falls Einzeltreffer nicht mehr erkennbar sind. Um den

besseren Nahkämpfer nicht zu benachteiligen, soll der Ringrichter einen sich

entwickelnden Nahkampf nicht behindern oder vorzeitig unterbinden.

12. Bei Turnieren muss bei Punktgleichheit ein Sieger ermittelt werden. Es ist

demjenigen der Sieg zu geben, der vom sportlichen Gesichts-punkt die überwiegend

bessere Technik und Taktik oder die bessere Verteidigung gezeigt hat (nach den

Kriterien des Punkt 5.2 – 7 a-f).

13. Eine weitere Möglichkeit zu punkten ist das Auswerten mit dem Computersystem

der AIBA (Amateur-Weltbox-Verband)

14. Bei Turnieren darf nicht unentschieden gewertet werden. Dies ist nur zulässig bei

Einzel-, Freundschafts- und Mannschaftskämpfen.

15. Den Punktrichtern ist jede Unterhaltung während eines Kampfes untersagt.

16. Die Entscheidungen der einzelnen Punktrichter können öffentlich bekannt gegeben

werden.

17. Die Wertungen der Punktrichter dürfen nur von den zuständigen Verbandsorganen

eingesehen werden.

§ 7 Zeitnehmer

1. Der Zeitnehmer hat die vorgesehene Kampfdauer zu kontrollieren. Beim Kommando

Stopp“ des Hauptkampfrichters muss er die Zeit anhalten. Im Semikontakt erst nach

dem „Zeit aus“ Zeichen des Hauptkampfrichters. Zum Ablauf der Kampfzeit soll er den

Gong schlagen, ein Zeitzeichen auf die Kampffläche werfen oder den Kampf mit dem

Ruf „Zeit“ beenden.

2. Bei mehreren Runden hat er darauf zu achten, dass die Pausenzeit von 1 Minute

genau eingehalten wird. Er muss 10 Sekunden vor dem Ende der Pause dem

Hauptkampfrichter ein Zeichen geben.

3. Die Stoppuhr darf erst bei der Vorstellung des nächsten Kampfes zurückgestellt

werden.

4. Der Zeitnehmer muss in seiner Tätigkeit vom Hauptkampfrichter unterwiesen

werden.

5. Der Zeitnehmer muss mindestens 16 Jahre alt sein.

§ 8 Listenführer

1. Bei Wettkämpfen dürfen nur die vom Verband vorgeschriebenen Listen verwendet

werden.

2. Der Listenführer muss schreibgewandt und mit dem Sport vertraut sein.

3. Er hat die Listen sauber und ordentlich zu führen. Alle Eintragungen müssen deutlich

lesbar in Druckschrift vorgenommen werden.

4. Er hat die Kampfergebnisse in die Wettkampflisten einzutragen.

5. Die Kämpfe sollen in der Reihenfolge der Austragung für jede Kampfklasse

nummeriert werden.

6. Der Listenführer soll die nächsten Kampfpaarungen rechtzeitig aufrufen

§ 9 Der Arzt / Das Sanitätsteam

1. Ohne Anwesenheit eines Arztes (im Vollkontakt Pflicht) oder des Sanitätsteams darf

kein Kampf stattfinden.

2. Verlässt das Sanitätsteam oder der Arzt die Veranstaltung vorüber-gehend, so sind

die Kämpfe bis zu deren Wiederkehr zu unterbrechen.

3. Das Sanitätsteam/der Arzt muss der Turnierleitung oder dem Kampfrichter-

Referenten seine vorübergehende Abwesenheit mitteilen.

4. Das Sanitätsteam/der Arzt ist vor Beginn der Veranstaltung durch den Veranstalter

über diesen Punkt zu informieren. Eine schriftliche Bestätigung der Belehrung ist

optional.

5. Der Arzt/Das Sanitätsteam soll mit dem Kickboxen vertraut sein. Nach dem Ende der

Veranstaltung soll ein Abschlussgespräch zwecks Analyse aus medizinischer Sicht mit

dem Präsidium oder der Turnierleitung stattfinden.

Kickboxen Wettkampfregeln

§ 1 Wettkampfkommandos

1.1 Semikontakt

shake hands: Handgeben zum Beginn eines Kampfes.

Kämpft/Fight: Kämpft, zu Beginn oder nach Unterbrechung des Kampfes.

Stopp: Halt, der Kampf ist sofort zu unterbrechen und darf erst wieder nach der

erneuten Aufforderung des Hauptkampfrichters weitergeführt werden.

1.2 Leicht- und Vollkontakt

wie unter 1.1 jedoch zusätzlich

Break: trennen, zum erforderlichen Lösen bei Umklammerung. Die Kämpfer müssen

sich ohne weitere Schläge oder Tritte auszuführen mit einem Schritt nach hinten

voneinander lösen und können danach ohne erneute Aufforderung den Kampf

fortsetzen.

§ 2 Die Kampffläche / Der Ring

Alle Kämpfe im Semi- und Leichtkontakt können auf dem Hallenboden, einer Mattenfläche

oder einem Boxring ausgetragen werden. Vollkontaktkämpfe nur auf Mattenflächen oder im Ring. Es ist jedoch auf die aufgeführten Besonderheiten in den verschiedenen Disziplinen und Turnierformen zu achten.

Diese sind wie folgt.

2.1.Semikontakt

1. Alle Meisterschaftskämpfe für Semikontakt können auf Landesebene auf einer

Wettkampffläche, die eine Größe von 6 x 6 oder 8 x 8 Metern im Quadrat haben muss,

auszutragen werden. Diese muss auf einem Hallenboden mittels sichtbarer Markierung

aufgeklebt werden. Es sollten Bodenmatten verwendet werden.

2. Im Kampffeld ist eine Markierung der Ausgangspositionen für die Kämpfer im Abstand

von 2 Metern anzubringen.

3. Bei den drei Bundesturnieren müssen Bodenmatten (Puzzlematten) verwendet werden.

4. Es darf auch im Ring gekämpft werden, der die Voraussetzungen im Vollkontakt

erfüllen muss.

2.2 Leichtkontakt

1. Alle Meisterschaftskämpfe für Leichtkontakt sind auf einer Mattenkampffläche oder in

einem Boxring auszutragen, der den Wettkampfbestimmungen der anerkannten

Boxverbände entspricht.

2. Lokale-,Regionalturniere im Leichtkontakt können auch auf Hallenböden ausgetragen

werden.

2.3 Vollkontakt

1. Alle Meisterschaftskämpfe für Vollkontakt sind in einem Boxring auszutragen, der den

Wettkampfbestimmungen der anerkannten Boxverbände entspricht.

2. Nachwuchsturniere im Vollkontakt können auch auf Matten ausgetragen werden.

3. Der Ring (4,90 bis 6,10) bzw. die Mattenkampfflächen sollen eine Größe von 6 x 6 m

im Quadrat aufweisen.

4. Der Ringboden muss vollständig mit einem elastischen Belag belegt und mit einer

Zeltplane bedeckt sein. Der Ringboden muss mit Belag und Abdeckung mindestens

50 cm in jeder Richtung über die Seile hinausragen.

5. Der Ring muss mindestens 3 umwickelte Seile aufweisen, die straff gespannt, im

Abstand von 40, 80 und 130 cm vom Ringboden entfernt und an den Eckflächen

befestigt sind. In den Seilecken sind Schutzpolster erforderlich. Die Seile sind auf jeder

Ringseite mit 2 Bändern gegen Verschiebung zu sichern.

6. Zum Ring gehören 2 Sitze, die auch schwenkbar an den Pfosten angebracht sein

können.

7. Zur Ringausstattung gehören 2 Eimer und Trinkgefäße.

8. Sitze, Eimer und Trinkgefäße sind während des Kampfes aus dem Ring zu entfernen.

9. Der Kampfrichterreferent hat sich vor jeder Veranstaltung vom ordnungsgemäßen

Zustand der gesamten Ringeinrichtung und der Wett-kampfmatten zu überzeugen.

10. Am Ring bzw. der Kampffläche müssen ferner zur Verfügung stehen:

Stühle für die Punktrichter, Tische und Stühle für das Kampfgericht wie Zeitnehmer,

Protokollführer, Ringsprecher, Sanitätsteam, Arzt und Veranstaltungsleitung.

Ebenfalls eine Uhr mit Unterbrechungsfunktion.

Die Punktrichter sitzen voneinander getrennt, jeweils an den Seiten des Ringes.

Die Entfernung der Punktrichter zum Publikum muss mindestens 3 m betragen.

§ 3 Kampfkleidung

3.1 Semi- und Leichtkontakt:

1. Die Kämpfer müssen in sauberer und ordentlicher Sportkleidung erscheinen. Farbige

Kleidung ist erlaubt. Herren und Damen kämpfen mit einem Oberteil, Viertelarm

(T-Shirt oder Trikot).

2. Als Aufdruck auf die Wettkampfkleidung ist nur der Name des Sportlers, der

Vereinsname bzw. das Vereinszeichen sowie der Sponsor erlaubt.

3. Die Kickboxhosen müssen bis auf die Füße reichen und im Bund ein elastisches

Hüftband aufweisen.

4. Alternativ dazu kann ein Kick-Box-Anzug mit V - oder Rundausschnitt und 3/4 lange

Arme getragen werden.

5. Budogürtel müssen getragen werden.

6. Kämpfer dürfen nichts tragen, was Verletzungen verursachen könnte; wie z.B. Ringe

Ketten, Uhren, Ohrringe, Piercings etc.§ 3 Kampfkleidung

3.2 Vollkontakt

Wie unter 3.1 jedoch mit folgenden Änderungen

1.Bei den Herren wird mit nacktem Oberkörper gekämpft.

Damen müssen mit einem Top oder Bustier kämpfen.

2. Budogürtel sind nicht erlaubt.

§ 4 Altersklassen

1. Die Kämpfer werden in folgende Altersklassen unterteilt:

a) Herren sind alle Sportler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben bis zur

Vollendung des 40 Lebensjahres.

b) Damen sind alle Sportlerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben bis zur

Vollendung des 40. Lebensjahres.

c) Junioren sind alle männlichen Sportler, die das 16. Lebensjahr vollendet und das

18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

d) Jugendliche im Semikontakt sind alle Sportler/Innen, die das 16 Lebensjahr noch

nicht vollendet haben.

e) Jugendliche im Leichtkontakt sind alle Sportler/Innen, die das 13 Lebensjahr

vollendet und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

f) Senioren sind diejenigen Sportler/Innen, die das 35. Lebensjahr vollendet haben

bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres. In dieser Altersklasse werden jedoch

keine Meisterschaftskämpfe sondern nur noch Freundschaftskämpfe ausgetragen.

2. Alle Kämpfer unter 18 Jahren dürfen an Turnieren nur mit der schriftlichen Erlaubnis

des Erziehungsberechtigten teilnehmen.

In dem Jahr, in dem ein Sportler das 16. bzw. das 18. Lebensjahr erreicht, ist dieser

berechtigt noch in der zu Beginn des Jahres begonnenen Altersklasse weiter zu

kämpfen. Der Kämpfer kann jedoch auch in der neuen Altersklasse starten. Er kann

jedoch bei einem Turnier nicht in zwei verschiedenen Altersklassen an den Start gehen.

§ 5 Gewichtsklassen

Die Kämpfer kämpfen in verschiedenen Gewichtsklassen. Diese sind wie folgt eingeteilt:

5.1 Semikontakt

Männer und Junioren:

Fliegengewicht bis 57,0 kg Fly-Weight

Leichtgewicht bis 63,0 kg Light-Weight

Weltergewicht bis 69,0 kg Welter-Weight

Halb-Mittelgewicht bis 74,0 kg Light-Middle-Weight

Mittelgewicht bis 79,0 kg Middle-Weight

Halb-Schwergewicht bis 84,0 kg Light-Heavy-Weight

Cruisergewicht bis 89,0 kg Cruiser Weight

Schwergewicht bis 94,0 kg Heavy-Weight

Super-Schwergewicht über 94,0 kg Super-Heavy-Weight

Frauen:

Federgewicht bis 50,0 kg Feather-Weight

Leichtgewicht bis 55,0 kg Light-Weight

Mittelgewicht bis 60,0 kg Middle-Weight

Leicht-Schwergewicht bis 65,0 kg Light-Heavy-Weight

Schwergewicht bis 70,0 kg Heavy-Weight

Super Schwergewicht über 70,0 kg Super Heavy Weight

Jugend bis 16 Jahre ( männlich und weiblich )

-125, -135, -145, -155, -165, -175, +175 cm

5.2 Leichtkontakt:

Herren, Damen und Junioren wie unter 5.1.

Jugend ab 13 Jahre

-37, -42, -47, -52, -57, -63, -69, -74, +74 kg

5.3 Vollkontakt

Männer und Junioren:

Fliegengewicht bis 51,0 kg Fly-Weight

Bantamgewicht bis 54,0 kg Bantam-Weight

Federgewicht bis 57,0 kg Feather-Weight

Leichtgewicht bis 60,0 kg Light-Weight

Halb-Weltergewicht bis 63,5 kg Light-Welter-Weight

Weltergewicht bis 67,0 kg Welter-Weight

Halb-Mittelgewicht bis 71,0 kg Light-Middle-Weight

Mittelgewicht bis 75,0 kg Middle-Weight

Halb-Schwergewicht bis 81,0 kg Light-Heavy-Weight

Cruisergewicht bis 86,0 kg Cruiser-Weight

Schwergewicht bis 91,0 kg Heavy-Weight

Super-Schwergewicht über 91,0 kg Super-Heavy-Weight

Frauen:

Bantamgewicht bis 48,0 kg Bantam-Weight

Federgewicht bis 52,0 kg Feather-Weight

Leichtgewicht bis 56,0 kg Light-Weight

Mittelgewicht bis 60,0 kg Middle-Weight

Leicht-Schwergewicht bis 65,0 kg Light-Heavy-Weight

Schwergewicht bis 70,0 kg Heavy-Weight

Super Schwergewicht über 70,0 kg Super Heavy Weight

§ 6 Kampftechniken

Folgende Techniken dürfen im Kampf angewendet werden:

6.1.Handtechniken

6.1.1 Vollkontakt

Jab Faustschlag mit vorderer Hand

Punch Faustschlag mit hinterer Hand

Hook Haken

6.1.2 Leichtkontakt

wie unter 6.1.1 jedoch zusätzlich

Backfist Faustrückenschlag

6.1.3. Semikontakt

wie unter 6.1.2 jedoch zusätzlich

Ridgehand Innen - und Außenhandkante

6.2. Fußtechniken

Frontkick Vorwärtstritt

Sidekick Seitentritt

Roundhousekick Halbkreistritt mit dem Fußspann oder dem Fußballen

Hookkick Hakentritt mit der Ferse oder dem Ballen

Crescentkick Kreistritt mit Innen-/Außen-Fußkante

Axekick Axttritt

Jumpkick Sprungtritt

Footsweep Fußfeger (in jeder Form, nur in Höhe des Knöchels, Trefferfläche ist der

Fußschutz)

1. Hand- und Fußtechniken müssen über die gesamte Kampfzeit ausgewogen

angewendet werden, wobei Fußtechniken nur anerkannt werden, wenn sie die Absicht

erkennen lassen den Gegner zu treffen.

2. Kämpft ein Kämpfer fast ausschließlich nur mit Hand- oder nur mit Fußtechniken, so

muss er ermahnt und im Wiederholungsfall mit Minuspunkten bestraft werden.

§ 7 Kampfzeit

7.1.Semikontakt

a) Die Kampfzeit sollte in Vorkämpfen und Finale 3 x 2 Minuten betragen. Es kann jedoch

bei Turnieren mit hoher Starteranzahl auch 2 x 2 Minuten gekämpft werden um einen

reibungslosen Turnierablauf zu gewährleisten. Dies ist zu Beginn der Veranstaltung den

Teilnehmern mitzuteilen. (geändert 19.04.2005)

b) Bei Einzel- oder Mannschaftskämpfen kann die Rundenanzahl je nach Vereinbarung

3 x 2 Minuten oder 5 x 2 Minuten betragen.

c) Die Zeit wird nur unterbrochen beim „Zeit aus“ Zeichen des Hauptkampfrichters.

d) Bei Verletzungen darf die Zeit nur solange unterbrochen werden, bis festgestellt wird,

wie schwer die Art der Verletzung ist bzw. ob der Kampf sofort weitergeführt werden

kann oder ob abgebrochen werden muss.

e) Eine Behandlung kann nur in der Kampfpause - die eine Minute beträgt - oder nach

dem Kampf vorgenommen werden.

f) Die Unterbrechung darf 30 Sekunden nicht überschreiten.

g) Ausnahme : Zeigt ein Kämpfer nach einem groben Faul des Gegners seine

Kampfbereitschaft und kann jedoch nach Auffassung des Hauptkampfrichters nicht

sofort ohne Einschränkung weiterkämpfen kann der Hauptkampfrichter ihm eine Pause

bis zu einer Minute gewähren.

h) Ist eine Behandlung erforderlich, so muss der Kampf beendet werden.

i) Endet der Kampf bei einem Turnier nach Ablauf der Zeit unentschieden, so wird er nach

30 Sekunden Pause um 1 Minute verlängert. Ist das Ergebnis nach dieser Verlängerung

immer noch unentschieden, so wird der Kampf sofort fortgesetzt bis einer der Kämpfer

eine klare Wertung erzielt. Die Wertung muss von allen drei/fünf (eingefügt am

12.02.2004) Kampfrichtern gesehen werden. Sieger ist der Kämpfer mit der ersten

Wertung.

7.2 Leichtkontakt

Wie unter 7.1 jedoch Änderung der Punkte c und i

c) Die Zeit wird nur unterbrochen bei dem Kommando Stopp des Hauptkampfrichters.

i) Bei Punktgleichheit hat sich der Punktrichter nach den in § 8 Punkt 8.2.-1a-f der

Wettkampfregeln angegebenen Richtlinien für einen Kämpfer zu entscheiden und dies

zu dokumentieren.

7.3 Vollkontakt

Wie unter 7.2 jedoch Änderung des Punkts a.

a) Die Kampfzeit beträgt immer 3 x 2 Minuten.

§ 8 Wertungen

8.1. Semikontakt

1. Jede saubere Technik, die ein erlaubtes Ziel erreicht und mit leichtem Kontakt trifft, wird

jenach Schwierigkeitsgrad mit folgenden Trefferpunkten bewertet:

1 Punkt für erlaubte Handtechniken aller Art zum Kopf oder Körper

1 Punkt für erlaubte Fußtechniken aller Art zum Körper

1 Punkt für Fußfeger (klares Brechen des Gleichgewichts, Gegner geht zu Boden)

2 Punkte für erlaubte Fußtechniken aller Art zum Kopf

2 Punkte für Fußfeger mit sofortiger Folgetechnik

2 Punkte für erlaubte Sprungfußtritte zum Körper

3 Punkte für erlaubte gesprungene Fußtechniken aller Art zum Kopf

2. Nach jedem erkannten Treffer wird der Kampf gestoppt und die Wertung bekannt

gegeben.

3. Sollten zwei Kampfrichter zwar die gleiche Technik gesehen haben, aber der eine zum

Körper und der andere zum Kopf, wird die niedrigere Wertung gegeben. Haben sie

unterschiedliche Techniken gesehen gibt es keine Wertung.

8.2 Leicht- und Vollkontakt

1. Jede Runde ist durch jeden Punktrichter einzeln zu bewerten. Die Bewertungen einer

Runde soll erfolgen:

Nach der Anzahl der tatsächlichen Treffer.

Außerdem kann nach jeder Runde ein Hilfspunkt für die bessere Technik und Taktik

vergeben werden, der sich nach folgenden Kriterien zusammensetzt:

a) Wirksamkeit der Angriffe

b) Kombinationsfähigkeit

c) Sauberkeit des Kampfstils

d) Wirksamkeit der Verteidigung

e) Ausgeglichenheit von Hand- und Fußtechniken

f) Gesamteindruck der sportlichen Leistung

2. Jede Runde muss mit mechanischen Zählern einzeln bewertet werden. Am Ende jeder

Runde werden die Trefferpunkte in den Punktezettel eingetragen.

Am Ende des Kampfes werden die Trefferpunkte addiert. Sieger ist der Kämpfer,

welcher am Ende die höhere Punktezahl hat.

3. Kriterien für Ermahnungen und Minuspunkte, welche nur dem Hauptkampfrichter

vorbehalten sind:

a) zu harter Kontakt (nur im Leichtkontakt)

b) unsauberer Kampfstil / unsaubere Techniken

c) ständiges Klammern

d) ständiges und wiederholtes Abducken

e) zu wenig Fuß- oder Handtechniken

f) unerlaubte Techniken

g) grobe Unsportlichkeit

h) Mattenflucht

4. Erhält ein Kämpfer einen Minuspunkt, so haben die Kampfrichter auf ihren

Punktezetteln 3 Trefferpunkte abzuziehen.

5. Jeder Nahkampf ist ohne Berücksichtigung von Einzeltreffern nach seinem

Gesamteindruck zu bewerten, falls Einzeltreffer nicht mehr erkennbar sind. Um den

besseren Nahkämpfer nicht zu benachteiligen, soll der Ringrichter einen sich

entwickelnden Nahkampf nicht behindern oder vorzeitig unterbinden.

6. Bei Turnieren muss bei Punktgleichheit ein Sieger ermittelt werden. Es ist demjenigen

der Sieg zu geben, der vom sportlichen Gesichts-punkt die überwiegend bessere

Technik und Taktik oder die bessere Verteidigung gezeigt hat

(nach den Kriterien 8.2 - 1a-f).

7. Jede saubere Technik, die ein erlaubtes Ziel erreicht, wird je nach Schwierigkeitsgrad

mit folgenden Trefferpunkten bewertet:

1 Punkt für erlaubte Handtechniken aller Art zum Kopf oder Körper

1 Punkt für erlaubte Fußtechniken aller Art zum Körper

1 Punkt für saubere Fußfeger (klares brechen des Gleichgewichts)

2 Punkte für erlaubte Fußtechniken aller Art zum Kopf

2 Punkte für Fußfeger mit sofortiger Folgetechnik

2 Punkte für erlaubte Sprungfußtritte zum Körper

3 Punkte für erlaubte gesprungene Fußtechniken aller Art zum Kopf

8. Eine weitere Möglichkeit zu punkten ist das Auswerten mit dem Computersystem der

AIBA (Amateur-Weltbox-Verband)

§ 9 Entscheidungen

Folgende Entscheidungen können einen Kampf beenden:

1. Sieg durch Niederschlag = K.o. (nur im Vollkontakt)

Ein Sieg durch K.o. wird verkündet, wenn einer der Kämpfer mindestens 10 Sekunden

kampfunfähig ist, sei es, dass er/sie am Boden liegt, auf dem Boden kniet, in den Seilen

hängt, sich außerhalb des Ringes befindet oder verteidigungsunfähig ist. Diese

Entscheidung erfolgt auch bei einem schweren Niederschlag, wenn das „Aus“ des

Ringrichters bereits nach der Zahl „1“ erfolgt und eine sofortige Unterbrechung oder

Behandlung notwendig ist. Nach dreimaligem Anzählen durch erlaubte Kopf- oder

Körpertreffer im Verlauf eines Kampfes ist der Kampf zum Schutze des Kämpfers

abzubrechen.

2. Sieg durch Aufgabe eines Kampfes:

Der Kampf kann durch einen Kämpfer oder seinen Betreuer aufgegeben werden. Der

Kämpfer muss in diesem Fall einen Arm gestreckt hochheben und den Boden mit einem

Knie berühren. Nach Unterbrechung durch den Hauptkampfrichter teilt der Kämpfer

diesem seine Aufgabe mit. Sein Gegner wird zum Sieger durch Aufgabe.

3.a) Sieg durch Abbruch wegen technischer Überlegenheit (nur Semikontakt):

Ein Kampf kann durch Abbruch beendet werden wegen sportlicher Unterlegenheit.

Der Sieg durch Abbruch wird durch den Hauptkampfrichter dann ausgesprochen,

wenn der Trefferunterschied 10 Wertungspunkte beträgt. Die Entscheidung des

Kampfes heißt: „Abbruch wegen technischer Überlegenheit“. Dies gilt nicht für

Turniere bei denen die Treffer zur Berechnung einer Rangliste (z.B.

Ranglistenturniere) benötigt werden.

3.b) Sieg durch Abbruch eins Kampfes (nur Leicht- und Vollkontakt):

Ein Kampf kann durch Abbruch beendet werden wegen Kampf- oder Verteidigungs-

unfähigkeit oder sportlicher Unterlegenheit. Der Sieg durch Abbruch wird durch den

Ringrichter bestimmt. Die Entscheidung des Kampfes heißt: Sieger durch „RSC =

Referee Stopps contest“.

4. Abbruch wegen Verletzung:

Muss ein Kampf wegen Verletzung eines Kämpfers abgebrochen werden, so muss vom

Hauptkampfrichter und den Seitenkampfrichtern festgestellt werden:

a) wer die Verletzung verursacht hat.

b) ob die Verletzung absichtlich oder unabsichtlich verursacht wurde.

c) ob die Verletzung durch erlaubte oder unerlaubte Techniken verursacht wurde.

d) ob ein Verschulden des Gegners vorliegt durch eine verbotene Technik.

In diesem Fall ist der Betreffende zu disqualifizieren und der Verletzte zum Sieger zu erklären = Sieg durch Disqualifikation des Gegners.

e) Ob es sich um eine Eigenverletzung handelt.

In diesem Fall ist der Unverletzte zum Sieger zu erklären.

f) Ist eine Verletzung nicht absichtlich verursacht worden und kann der Verletzte den

Kampf nicht sofort weiterführen, so muss der Kämpfer zum Sieger erklärt werden,

welcher bis zu diesem Zeitpunkt nach Wertungspunkten vorn liegt. Voraussetzung dafür

ist, dass der Sanitätsdienst eine Verletzung fest-stellt. Stellt der Sanitätsdienst keine

Verletzung fest, so ist der Unverletzte zum Sieger zu erklären.

g) Erfolgt die Verletzung in der ersten Runde, ist diese auszuwerten. Sind in der ersten

Runde keine Wertungspunkte durch Trefferpunkte erfolgt, so siegt der Unverletzte.

Die Regelung f und g gilt nur für Einzel-, Freundschaftskämpfe, Gala's usw. und Finalkämpfe.

Bei Vorkämpfen siegt der Unverletzte, um den Turnierablauf zu gewährleisten.

h) Nasenbluten: Kann eine starke Blutung nach mehrmaligem Versuch nicht gestoppt

werden, ist der Ringarzt/das Sanitätsteam zu befragen ob der Kampf abgebrochen

werden muss. Der Unverletzte wird zum Sieger erklärt, außer die Verletzung wurde

durch eine Regelwidrigkeit herbeigeführt. Dann ist wie unter Punkt 9.4. a-f der

Wettkampfregeln zu verfahren.

5.a) Sieg durch Punktwertung im Semikontakt:

Sieger eines Kampfes wird der Kämpfer, der am Ende der Kampfzeit nach Wertungspunkten vorne liegt.

5.b) Sieg durch Punktwertung im Leicht- und Vollkontakt:

Sieger eines Kampfes wird der Kämpfer, für den sich die Mehrheit der Punktrichter

entscheidet.

Beispiel: Liegt bei 2 Punktrichtern die blaue Ecke vorne, und ein Punktrichter sieht die rote

Ecke vorne, so ist blau der Sieger mit 2:1 Punktrichterstimmen.

Werten zwei Punktrichter unentschieden, und ein Punktrichter sieht blau oder rot vorne, so

endet der Kampf mit 2:1 Stimmen unentschieden (jedoch nur bei Freundschafts- oder

Mannschaftskämpfen). Bei Turnieren darf nicht unentschieden gewertet werden.

6. Sieg durch Disqualifikation des Gegners:

Nach dreimaliger Verwarnung, d.h. beim 3. Minuspunkt, ist der Kampf abzubrechen. Der

Gegner wird zum Sieger durch Disqualifikation.

In schwerwiegenden Fällen kann der Hauptkampfrichter eine Disqualifikation auch

aussprechen, ohne dass vorher eine Verwarnung erfolgt ist. Zum Beispiel:

a) bei extrem hartem Kontakt (außer im Vollkontakt)

b) bei exzessivem Nachschlagen nach dem Kommandos „Stopp“/„Break“ oder nach den

Rundenenden.

c) bei Verlassen des Ringes, wenn der Kämpfer nicht bis „9“ wieder kampfbereit im Ring

steht.

d) bei grob unsportlichem Verhalten eines Kämpfers wie Beleidigung des Ringrichters,

Gegners oder Publikums bzw. aggressivem Verhalten etc.

e.) bei absichtlicher Ausführung verbotener Techniken.

7. Unentschieden:

Ein Unentschieden darf im Turnier nicht gegeben werden. Es darf nur bei Einzel-,

Freundschafts- oder Mannschaftskämpfen erfolgen.

8. Sieg durch Nicht antreten

Sieger durch Nicht antreten wird der Kämpfer, dessen Gegner wegen Verletzung oder aus

anderen Gründen zu einem Kampf nicht antritt.

9. Abbruch ohne Entscheidung

Ein Kampf ist ohne Entscheidung abzubrechen, wenn er nicht mehr den Regeln entsprechend weitergeführt werden kann. Der Hauptkampfrichter ist dazu berechtigt, infolge höherer Gewalt, Ausfall der Ringbeleuchtung, schadhaften Rings und gewaltsamen Störungen

§ 10 Betreuer

1. Jeder Kämpfer darf maximal 2 Betreuer in seiner Ecke haben. Er muss mindestens

einen Betreuer, der für ihn verantwortlich ist, in seiner Ecke haben.

2. Der Kämpfer muss für seinen Betreuer selbst sorgen.

3. Die Betreuer müssen an der Kampffläche sitzen (nur Semi- und Leichtkontakt).

4. Der Betreuer ist berechtigt, seinen Kämpfer in der Pause zu beraten und zu betreuen.

Er darf den Kampf aufgeben.

5. Dem Betreuer ist es nicht gestattet, seinen Kämpfer während des Kampfes durch laute

Zurufe anzufeuern. Er darf ihn nur durch Weisungen unterstützen.

6. Betreuer haben bei der Betreuung der Kämpfer alles zu unterlassen, was das

Kampfgericht, die gegnerische Seite oder andere beleidigen und belästigen könnte.

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8. Bei Nichtbeachtung der Anordnungen durch den Hauptkampfrichter kann als äußerste

Konsequenz auch der Kämpfer eines Betreuers mit Minuspunkten bestraft oder

disqualifiziert werden.

9. Ist eine Ausfälligkeit von Seiten des Betreuers zu beobachten, so verbleibt es der

Turnierleitung dem betreffenden Verein nach Rücksprache mit dem Kampfgericht eine

Geldstrafe in Höhe von 100.- EURO aufzuerlegen, die zweckgebunden zur

Kampfrichterausbildung eingesetzt werden muss. Bei Nicht-Begleichung der auferlegten

Strafe wird ein Turnierstartverbot für die folgenden 5 Turniere auferlegt. Weiterführende

Maßnahmen behält sich das Präsidium vor.

§ 11 Proteste

1. Die endgültigen Entscheidungen des Kampfgerichts sind unanfechtbar.

2. Proteste gegen Urteile des Kampfgerichts können nur akzeptiert werden, wenn die

Wettkampfbestimmungen nicht richtig angewendet worden sind.

3. Einsprüche über Regelverstöße gegen die Wettkampfbestimmungen müssen

unmittelbar nach Regelverstoß mündlich und danach schriftlich eingereicht werden.

4. Der Einspruch muss grundsätzlich mit der Angabe des Regelverstoßes begründet

werden.

5. Eine Entscheidung über einen Protest muss vom gesamten Kampfgericht bestehend

aus Kampfrichterreferent, Kampfflächenleiter, Hauptkampfrichter und Seitenkampf-

richter gefällt werden.

6. Zweifelhafte Fälle, die nicht in den Wettkampfbestimmungen geregelt sind, sollen nach

freiem Ermessen und sportlicher Fairness getroffen werden.

7. Ergeben sich Auslegungsschwierigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit einem

Kampf oder während eines Kampfes, so wird eine notwendige Entscheidung durch den

Hauptkampfrichter bzw. Kampfrichterreferenten getroffen.

8. Bei einem Protest gegen Punktewertungen ist dieser schriftlich mit Hinterlegung einer

Kaution von 50 EURO einzureichen. Danach kann einem Betreuer erlaubt werden mit

dem Hauptkampfrichter oder dem Präsidium die Wertungen einzusehen. Ist der Protest

unbegründet, verfällt die Kaution zu Gunsten des Verbandes.

9. In allen hier nicht aufgeführten Streitfällen entscheiden die Präsidien der jeweiligen

Landesverbände. (Bei Bundesturnieren entscheidet das Präsidium der WCA-

Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Bundeskampfrichterreferenten).

§ 12 Der Veranstalter

Der Veranstalter von Turnieren der WCA-Deutschland muss folgende Punkte beachten.

1. Er hat die Punkte der Checkliste zu erfüllen.

2. Er hat die Halle so herzurichten, dass ein einwandfreier Turnierablauf gewährleistet ist.

3. Er muss die Mattenkampfflächen und den Ring besorgen und rechtzeitig zu

Turnierbeginn aufgebaut haben.

4. Er muss für die Tischbesetzung und Ordner sorgen. Diese müssen mindestens 16

Jahre alt sein.

5. Er hat den Wettkampfraum abzugrenzen und dafür zu sorgen, dass sich niemand außer

den Offiziellen, Kampfrichtern, Kämpfern und Betreuern darin aufhält.

6. Er hat für Stromanschlüsse am Tisch der Wettkampfleitung zu sorgen.

Tische Stühle Personen Abfalleimer

Turnierleitung 3 5 2

Helfer Auf- / Abbauen 10

Ring 5 7 2 2

Sanitäter 1 2 2 1

Je Kampffläche 1 3 2/3

Arzt 1

Anmeldung 2 3 2

Wiegeraum 1 1 2 2

Wiegeraum 2 1 2 2

Abfall Halle 10

Essen / Getränke 5-8 20 4

Küche 2-3

Verkauf allgemein 2

Kasse 1 2

Infostand 2 2

Sponsorenstand 3-5 2

Checkliste für Kickboxveranstaltungen der WCA-Deutschland

  • Termin für Veranstaltung mit Geschäftsstelle und Sportamt (Stadt / Gemeinde)

absprechen

  • Werbung, Vorberichte Presse, Plakate, Handzettel, Großbanderolen.

Halle, Innenmaß min. 40 m lang, mit Tribüne, evtl. Aufwärmhalle, Wegweiser zur

Halle.

  • Absperrbanden, Bänke

  • Werbeständer, Banden

  • Beschallung, bei Hallenbegehung prüfen

  • 3 Mikrofone (mindestens jedoch 1)

  • 1 Kassettenrecorder, CD Player

  • Cafeteria, ausreichend Essen und Getränke einplanen sonstiges

  • Matten für Kampfflächen

  • Klebebänder für Kampfflächen, Poollisten usw.

  • Stifte, Unterlagen,

  • Stoppuhren

  • Punktetafeln

  • Gong und Zeitkissen

  • geeichte Waagen

  • Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten für alle Kämpfer unter 18 Jahren.

Diese Erklärung ist beim Trainer vor einem Turnier abzugeben.

Sie ist für jedes Turnier neu auszustellen. (bitte vorher kopieren)

Hiermit bestätigen ich ______________________, dass mein

Kind (Name:)______________________________________ sporttauglich ist.

Mir sind keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt.

Ich erlaube hiermit den Start bei der

in der Disziplin Semi-, Leicht-, Vollkontakt (nicht zutreffendes bitte streichen).

______________________ _________________________

Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigter

Bestätigung über die Belehrung von Ärzten / Sanitäter

Hiermit bestätige wir, dass wir am _________________über

den § 9 „Der Arzt / Das Sanitätsteam“ (siehe unten)

informiert wurden.

Name des Arztes _______________________________

Unterschrift

Name des Sanitäters _______________________________

Unterschrift

Name des Sanitäters _______________________________

Unterschrift

§ 9 Der Arzt / Das Sanitätsteam

1. Ohne Anwesenheit eines Arztes (im Vollkontakt Pflicht) oder des Sanitätsteams darf

kein Kampf stattfinden. Bestätigung über die Belehrung von Ärzten / Sanitäter

2. Verlässt das Sanitätsteam oder der Arzt die Veranstaltung vorübergehend, so sind die

Kämpfe bis zu seiner Wiederkehr zu unterbrechen.

3. Das Sanitätsteam/Der Arzt muss der Turnierleitung oder dem Kampfrichterreferenten

seine vorübergehende Abwesenheit mitteilen.

4. Das Sanitätsteam/Der Arzt ist vor Beginn der Veranstaltung durch den Veranstalter über

diesen Punkt zuinformieren. Eine schriftliche Bestätigung der Belehrung ist optional.

5. Der Arzt/Das Sanitätsteam soll mit dem Kickboxen vertraut sein. Nach dem Ende der

Veranstaltung soll ein Abschlussgespräch zwecks Analyse aus medizinischer Sicht

mit dem Präsidium oder der Turnierleitung stattfinden.

Geprüfte Sicherheit

Firma

Artikel

Bezeichnung

Art.Nr.

Größe

Top Ten

Handschuhe

Olympia

OO11

10 OZ

Handschuhe

Superfight 2000

OO40

8 + 10 OZ

Handschuhe

Fight

1066

10 OZ

Handschuhe

Open Hands

O50

SM + ML

Kopfschutz

Olympia

O60

S, M, L

Kopfschutz

Grandchamp

OO61

S, M, L

Kopfschutz

Training

OO62

M

Kopfschutz

Training

1061

S, M, L

Hayashi

Handschuhe

Klett

284-4010

10 OZ

Handschuhe

Klett

286-4010

10 OZ

Handschuhe

Klett

286-6010

10 OZ

S & L

Kopfschutz

Aiba

4230800

Kopfschutz

Aiba

4230500

Kopfschutz

Aiba

4230700

Handschuhe

Competition

401480

10 OZ

Handschuhe

Competition

401470

10 OZ

Handschuhe

Competition

401471

10 OZ

Handschuhe

Aiba

40178110

10 OZ

Handschuhe

Aiba

40175110

10 OZ

Manus

Handschuhe

Klett

10 OZ

KWON

Handschuhe

Pro Klett

4006005

8 OZ

Handschuhe

Pro Klett

4006010

10 OZ

Handschuhe

Pro Klett

4006015

8 OZ

Handschuhe

Pro Klett

4006020

10 OZ

Handschuhe

Pro Klett

4006020

8 OZ

Handschuhe

Pro Klett

4006030

10 OZ

Handschuhe

Pro Klett

4006045

8 OZ

Handschuhe

Pro Klett

4006050

10 OZ

Handschuhe

Pro Klett

4006070

8 OZ

Handschuhe

Pro Klett

4006090

10 OZ

Paffen

Handschuhe

Contest

40060

8/10 OZ

Kopfschutz

Kickstar

27408

Dan Rho

Handschuhe

Master Punch

3371146

10 OZ

Handschuhe

Master Punch

3371147

10 OZ

Kopfschutz

Fighter

3370009

Kopfschutz

Fighter

3370010

Hammer

Handschuhe

Classic

949610

10 OZ

Sport

Handschuhe

Classic

949910

10 OZ

Handschuhe

Punch Pro

949410

10 OZ

Handschuhe

Punch Pro

949510

10 OZ

Handschuhe

Punch Pro

949610

10 OZ

Berg

Handschuhe

mit Klettverschluss

n. Bekannt

8 OZ

und AIBA Prüfung

10 OZ

 
Termine
Mai 2012
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27 28 29 30 31 1 2
Geburtstage
Mai

Wir gratulieren unserem Mitglied recht herzlich zum Geburtstag und wünschen alles Gute.

03.05 Lasse Frers

08.05 Bernd Klitzke

09.05 Justin Eckhoff

13.05 Klaas Hass

15.05 Thalea Plagge

16.05 Daniel Gaden

17.05 Petra Schacht

28.05 Daniel Debus; Beate Löffler

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